Cookies
🍪

Diese Website verwendet Cookies, die Ihre Zustimmung brauchen.

Zum Inhalt springen
Neue Gehälter:
Baukalkulator: 55 Jahre, Master, 48.700€
Bauzeichner: 19 Jahre, Ausbildung, 26.400€
Brand Manager: 30 Jahre, Master, 45.000€
Bürokauffrau: 35 Jahre, Ausbildung, 33.600€
Business Development Manager: 55 Jahre, Master, 99.600€
Business Development Manager: 33 Jahre, Master, 84.000€
Consultant: 25 Jahre, Master, 58.500€
Consultant: 39 Jahre, Bachelor, 80.400€
Fertigungsplaner: 26 Jahre, Bachelor, 54.996€
Financial Analyst: 37 Jahre, Bachelor, 30.000€
Baukalkulator: 55 Jahre, Master, 48.700€
Bauzeichner: 19 Jahre, Ausbildung, 26.400€
Brand Manager: 30 Jahre, Master, 45.000€
Bürokauffrau: 35 Jahre, Ausbildung, 33.600€
Business Development Manager: 55 Jahre, Master, 99.600€
Business Development Manager: 33 Jahre, Master, 84.000€
Consultant: 25 Jahre, Master, 58.500€
Consultant: 39 Jahre, Bachelor, 80.400€
Fertigungsplaner: 26 Jahre, Bachelor, 54.996€
Financial Analyst: 37 Jahre, Bachelor, 30.000€

Kienbaum-Studie: Immobilienmanager der 2. Ebene knacken die 200.000 Euro Schallmauer

  • Gehalt: Das sind die Top-Drei-Jobs in der Immobilienbranche

  • Immobilienfirmen halten Talent Management für wichtigsten Trend

  • Die Branche will hin zu flachen Hierarchien und digitaler Infrastruktur

Frankfurt a. M., 28. September 2017 Im Immobiliensektor können Führungskräfte auch unterhalb der Vorstands- und Geschäftsführungsebene mit guten Gehältern rechnen: Die Topverdiener in der zweiten Reihe sind die Leiter Vermietungsmanagement mit einem Jahresgehalt von 215.400 Euro im Median. Darauf folgen die Leiter Portfoliomanagement mit 125.200 Euro. Die Leiter Asset Management kommen im Median auf eine Jahresvergütung von 116.700 Euro und liegen damit auf dem dritten Rang. Das ergibt eine aktuelle Gehaltsstudie der Personal- und Managementberatung Kienbaum und des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss.

„Führungskräfte mit fundiertem Branchenwissen im Immobiliensektor und Leadership-Qualitäten sind ein begehrtes Gut und können selbstbewusst in Gehaltsverhandlungen gehen. Arbeitgeber hingegen sollten einen attraktiven Vergütungsmix bieten, mit dem sie die besten Führungskräfte und Spezialisten gewinnen und halten können“, sagt Markus Amon FRICS, Personalberater und Real-Estate-Experte bei Kienbaum.

Nicht alle Chefs können mit Topgehalt rechnen

Führungskräfte, die nicht direkt am Kerngeschäft mitwirken, verdienen deutlich weniger: Zum Beispiel erhält ein Leiter Facility Management im Median 68.400 Euro im Jahr und ein Leiter Kundenbetreuung 56.800 Euro. Vertriebschefs hingegen können mit einem Jahresgehalt von 114.500 Euro rechnen.

Die meisten Firmen halten Talent Management für entscheidenden Faktor

Insgesamt hat die Immobilienbranche mit personellen Herausforderungen zu kämpfen. Das zeigt auch der Stellenwert, den die Personalarbeit einnimmt: Kienbaum und der ZIA haben die Unternehmen danach befragt, welche Entwicklungen einen Einfluss auf ihre Situation haben werden. Neun von zehn Immobilienfirmen halten Talent Management, also die Bindung und Akquise von hochqualifiziertem Personal, für einen entscheidenden Trend und einen Erfolgsfaktor im zukünftigen Wettbewerb.

„In guten wirtschaftlichen Zeiten steht der Immobiliensektor mit anderen Branchen in einem harten Wettbewerb um die besten Köpfe – das haben die Unternehmen verstanden und setzen verstärkt auf professionelles Talent Management. Die Branche muss sich aber noch mehr als attraktiver Arbeitgeber mit herausfordernden Aufgaben und Projekten in Szene setzen. Immobilien lösen bei vielen Menschen eine große Faszination aus – das kann die Branche für ihr Recruiting und Talent Management nutzen“, sagt Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des ZIA.

Die Branche will hin zu flachen Hierarchien und digitaler Infrastruktur

Immobilienfirmen stehen vor Organisationsumbrüchen: Danach gefragt, welche Eigenschaften ihre Organisation besitzen sollte, um erfolgreich zu sein, halten die meisten Unternehmen flache Hierarchien sowie eine digitale Infrastruktur für am wichtigsten. „Erfahrungsgemäß sind diese beiden Faktoren in vielen Organisationen noch unterrepräsentiert und sollten jetzt angegangen werden – nicht zuletzt im Sinne der Arbeitgeberattraktivität“, sagt Markus Amon FRICS.

28.09.2017
0 Kommentare

Stellen Sie uns Ihre Gehaltsfrage!

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Auch interessant

Mindestlohn in Deutschland – das sollten Arbeitnehmer wissen

Rund 6,6 Millionen Menschen - d.h. 14,2% der 46,5 Mio. Beschäftigten in Deutschland - arbeiten aktuell z.B. als Kellner, Essenslieferanten, ungelernte Maler, Bäcker oder Lageristen zum Mindestlohn. Der Mindestlohn von 12,82 € brutto pro Stunde ist seit 2025 die unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind lediglich Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Minderjährige und Praktikanten. Bei allen anderen dürfen Arbeitgeber in Deutschland nicht weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen, da andernfalls Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen. In diesem Artikel möchten wir uns näher mit der Entwicklung, branchenspezifischen Abweichungen und einem internationalen Vergleich beschäftigen. Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 In Deutschland

04.08.2025
0 Kommentare

Was Unternehmen zum Entgelttransparenzgesetz 2026 wissen müssen

Ab 2026 gelten in Deutschland neue, verbindliche Anforderungen zur Gehaltstransparenz. Sie basieren auf der EU-Richtlinie 2023/970, mit der eine faire Entlohnung unabhängig vom Geschlecht sichergestellt werden soll. Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, ihre Entgeltstrukturen offenzulegen und zu überprüfen, auch dort, wo bisher keine objektiven Bewertungsmaßstäbe dokumentiert wurden. Es empfiehlt sich, bereits jetzt mit der internen Prüfung zu beginnen, um strukturelle Lücken frühzeitig zu erkennen. Dieser Beitrag erläutert die zentralen Anforderungen und zeigt, wie Unternehmen sich fundiert auf die Umsetzung vorbereiten können. Rechtliche Änderungen durch das Entgelttransparenzgesetz 2026 Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen müssen Unternehmen ab 100 Beschäftigten regelmäßig

12.06.2025
0 Kommentare